Thema: Portobestimmung von Belegen
Postgeschichte Am: 01.05.2011 12:05:47 Gelesen: 183754# 183@  
@ rostigeschiene [#182]

Hallo Werner,

Deine Fragen hinsichtlich des Orts- und Nachbarortsverkehrs kann ich wie folgt beantworten:

Der Nachbarortsverkehr wurde vom 1.4.1900 eingerichtet und war bis 5.5.1920 anwendbar. Danach galt für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere und zusammengepackte Sendungen (zumindest zeitweise) im Nachbarortsverkehr die gleichen Gebühren, wie für den Ortsverkehr. Damit nicht baulich zusammenhängende oder unmittelbar aneinander angrenzende Orte mit unterschiedlichen Zustellpostämtern vom vergünstigten Ortstarif ausgeschlossen waren, wurde die Ortstaxe auf die Nachbarorte ausgedehnt. Die Abgrenzung konnte nur der Reichsminister für das Reichspostgebiet erlassen. Für Bayern und Württemberg war dies den beiden Postverwaltungen vorbehalten. Für Berlin liegt mir ein Verzeichnis vor. Für das Reichspostgebiet ist mir kein solches Verzeichnis bekannt. Vielleicht kannst Du den Nachbarortsverkehr aus dem entsprechenden Ortsverzeichnis zum Postleitheft entnehmen.

Zum Beleg 1:

Die Postkarte unterlag offensichtlich den Gebühren für den Nachbarortsverkehr. Die Bezeichnung "Land" könnte darauf hinweisen. Der Tarif von 10 Pf entsprach dem Ortstarif für Postkarten vom 1.10.1919 bis 5.5.1920.

Zum Beleg 2:

Der Beleg war unterfrankiert und ist dementsprechend mit Nachporto belegt worden. Ob der Absender vielleicht gedacht hat, daß wegen der geringen Entfernung der Nachbarortstarif anzuwenden war oder sonstige Gründe für die Unterfrankierung eine Rolle spielten, entzieht sich meiner Kenntnis und wird ohne die entsprechende Person nicht zu klären sein.

@Alle

Die in meinen Augen nichtssagenden Angabe von willkürlichen Portoperioden (PP) sollte unterbleiben. Diese Angaben sind für eine Gruppe von Sammlern erfunden worden und spiegeln nicht die tatsächlichen Perioden wieder. Die Angabe von (Datum) - bis (Datum) ist für alle Philatelisten eindeutig und nachvollziehbar.

Gruß
Manfred
 
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