Thema: Portobestimmung von Belegen
DerLu Am: 04.09.2011 11:31:11 Gelesen: 177992# 189@  
Obwohl das Abschlagen der Rohrpoststempel bedeutet, dass der Brief innerhalb von Berlin mit der Rohrpost befördert wurde, ist dies für die Portoberechnung nicht relevant. In Berlin wurden Eilbriefe, die für den Rohrpostversand geeignet waren, sehr häufig mit der Rohrpost befördert, die Bezahlung der Rohrpostgebühr war hierzu nicht notwendig. Dies war in den entsprechenden Dienstanweisungen auch so geregelt.

Für die Portoberechnung spielt m.M. nur das normale Briefporto (15Pf.), die Eilzustellung (25Pf.) und die Luftpostgebühr (?) eine Rolle. Die Rohrpostgebühr (35 Pf.) würde nur in die Portoberechnung eingehen, wenn die Rohrpostbeförderung zum Flughafen explizit verlangt worden wäre: zum Beispiel mit dem Zusatz "Rohrpost" oder "mit Rohrpost zum Flughafen" o.ä.

Ich habe leider nur einen entsprechenden Beleg aus späterer Zeit: Ein Luftpostbrief nach Weimar mit dem "Triumvirat" Luftpost, Eilboten und Rohrpost. Das Porto von 72 Pfennig errechnet sich hier zu: Fernbrief (12 Pf.), Eilzustellung (40 Pf.), Rohrpost (10 Pf.) und Luftpostzuschlag (10 Pf.).

Gruß DerLu


 
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