Thema: Recht: Auktionshäuser und Fernabsatzgesetz - gilt das auch ?
stephan.juergens
Am: 02.12.2011 00:17:54
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Hallo allerseits,
eine Frage ergibt sich für mich aus dem Thread über das Auktionshaus Müller.
Gibt es eigentlich Ausnahmeregeln im Fernabsatzgesetz (oder wie das juristisch richtig heisst :=) für (Briefmarken)-Auktionshäuser?
Oder müssen die - da ja wohl in der Regel gewerblich tätig - die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist wieder zurücknehmen?
Wenn ich nur schriftlich/email/online geboten habe, und die Ware zugesandt bekomme? Wenn ich im Auktionssaal anwesend bin, greift ja das Fernabsatzgesetz nicht. Aber was ist bei einer reinen Fern-Teilnahme?
Gruß Stephan
Quelle: www.philaseiten.de
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