Thema: 10 Euro Münzen in zwei Metallprägevarianten
Henry Am: 22.08.2011 15:34:25 Gelesen: 11857# 3@  
@ petzlaff [#2]

Hallo Stefan,
das Ganze hat sich durch die verdeutlichende Antwort den BuMdF geklärt. Aus dem mitübersandten Auszug aus dem Münzgesetz ist ersichtlich, dass es gesetzliche Zahlungsmittel im Inland sind. Der Postfrisch-artikel ist im "falschen Hals" gelandet.
Nach genauer Durchsicht des Antwortschreibens und der Anlagen verstärkt sich aber mein persönlicher Eindruck, dass die Ausgabe der neuen Silbermünzen reine Geldbeschaffung ist. Mehr noch als bei den Briefmarken, bei deren Ausgaben man ja weitläufig auch dieses Ziel unterstellt. Während ich bei den Briefmarken aber wenigstens nur den Nennwert bezahlen muss und diesen auch "verwerten" kann, muss ich bei den Silbermünzen einen höheren Metallwert bezahlen, wobei nur der Nominalwert zunächst als verwertbar gesichtert ist. Die Auflagenhöhe, die die Sammlernachfrage genügend abdeckt sowie der mit "Verarbeitungszuschlag" versehene Ausgabepreis sorgen dafür, dass auch auf lange Sicht gesehen, der Einstandspreis im Falle eines Verkaufes wohl kaum erreicht wird. Zumindest stützen meine bisherigen Beobachtungen diese Ansicht.
Die Verwendung als Zahlungsmittel ist aber aufgrund der Diskrepanz Nennwert - Metallwert auch nur mit hohen Verlusten möglich. dies kann daher auch kein Kaufsaspekt sein.
Allen, die sich dennoch den Silbermünzen verschrieben haben, wünsche ich ungeachtet meiner Meinung viel Spaß am Hobby.
Mit freundlichem Sammlergruß
Henry
 
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