@ Magdeburger
[#380] An sich nichts ungewöhnliches, wenn nicht ein Umschlag mit dem Zusatz "INFOPOST Ein Service der Deutschen Post" hierzu verwendet wurden wäre.In diesem konkreten Fall nehme ich an, dass der Absender selbst die Sendung als Infobrief gekennzeichnet hat, auch wenn dies nicht unbedingt regelkonform ist. Der auf der Briefvorderseite gezeigte Handstempel ist frei verkäuflich. Ein interessanter Beleg. :-)
Gruß
Pete