Thema: (?) (70/73/85) Eisenbahndienstsachen national - EDS
Gruber Am: 20.02.2012 16:19:47 Gelesen: 96865# 42@  
@ DL8AAM [#32]
@ Wolf6638 [#34]

Hallo,

Die in [#36] gezeigte EDS ist tatsächlich aus dem Bereich der DR( Bln Moabit) in den der DB (Hannover) gelaufen, Laufzeit würde ich einschätzen ab 09/81. Die Telegrammbriefhülle weist daraufhin, daß es sich um ein eiliges Schriftstück handelte, das solo, getrennt von den sonstigen EDS, zu befördern war. Telegrammbriefhüllen = Alleinstellungsmerkmal, zwecks bevorzugt-eiliger Beförderung, keine Fehlverwendung. Die freibleibenden Felder waren für evtl. Wiederverwendung gedacht. Die Verschlußlabel waren sog. Berechtigungsmarken, -streifen, die nur an EDS-Berechtigte ausgegeben wurden. Auch die EDS-Dreiecksstempel wurden nur an EDS-Berechtigte ausgegeben.

Quelle: Dienstvorschrift über die Behandlung und Beförderung von Eisenbahndienstsachen (EDS-Vorschrift) DV 183,Ab 01.01.1965.

Ein besonderes Interzonenverfahren, wie es z.B. ins weitere Ausland z.T. üblich war, dürfte im innerdeutschen Verkehr keine allzu große Rolle gespielt haben, das Zugpersonal hat den Telegrammbrief am Bestimmungsort einfach weitergegeben.

Gruß
Hartwig
 
Quelle: www.philaseiten.de
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