@ EdgarR
[#313]Hallo,
die Korrespondenzen mit
früheren Kriegsgefangenen aus der Zeit 1939-1956 sind, so weit es ihre Gefangenschaft betrifft, immer noch von der Freimachung befreit. Das können Anfragen und Antworten an/von DRK, Deutsche Dienststelle (früher Wehrmachts-Auskunftsstelle) und ähnliche Einrichtungen sein.
Es ist ja erst 56 Jahre her.