@ drmoeller_neuss
[#20]Noch einmal: Ich kann Deine Argumentation nachvollziehen, aber ich persönlich würde eine Prüfung ablehnen (weil sie keinen Sinn macht, nicht weil sie nicht möglich ist). Es handelt sich nicht um ein gültiges Postwertzeichen. Das Postwertzeichen ist auch nicht mit einem rückdatierten Stempel entwertet worden.
Beste Sammlergrüsse!
Lars