Thema: Deutsches Reich Infla: Nachsendungen Einschreiben
Postgeschichte Am: 21.04.2012 18:08:52 Gelesen: 6816# 2@  
@ express1867 [#1]

Hallo Emil,

bei dem Einschreibebrief von Salzburg (Österreich) nach Lörrach (Deutschland) fiel durch die Weiterleitung nach Basel (Schweiz) ein höheres Porto an, das üblicherweise der Empfänger zu tragen hatte. Eine Bestimmung, in welchen Fällen eine Nachsendung stattzufinden hatte, war im Weltpostvertrag nicht geregelt. Daher waren in diesem Fall die Deutschen Bestimmungen anzuwenden. Diese besagten, daß die Postsendung in jedem Fall zuzustellen war, auch wenn es sich um eine unfrankierte oder unzureichend frankierte Einschreibsendung handelte, für die üblicherweise Frankierungszwang bestand. In diesem Fall entstand das fehlende Porto durch die Weiterleitung in die Schweiz, die bei Absendung wohl nicht vorauszusehen war. Der Empfänger in Basel wurde (vermutlich durch eine Benachrichtigungskarte) davon in Kenntnis gesetzt, daß ein Einschreibebrief für ihn vorlag, der mit einer Nachgebühr von 5 Mark belastet war.

Bei einzelnen Postanstalten befassten sich die Besteller auf Wunsch der Empfänger (nicht amtlich) mit dem Freimachen der nach dem Auslande nachzusendenden Briefsendungen. Zu diesem Zweck erhielten die Besteller von dem Empfänger in der Regel einen Barbetrag, über den sie verfügen konnten und bei der Rückkehr des Empfängers abrechneten. Dies war hier wohl nicht der Fall. Hier wurde offensichtlich die Zustimmung zur Übernahme der Kosten eingeholt und die Zahlung der Nachgebühr durch Übersendung des Nachgebührbetrages per Überweisung oder über das Postamt Basel an das Postamt Lörrach bewirkt. Der Brief wurde nach Eingang der Zahlung (10.1.1922) an den Empfänger abgesandt. Wäre der Empfänger nicht bereit gewesen, die Nachgebühr zu tragen, wäre der Brief (ohne Nachgebühr) wieder an den Absender zurückgegeben worden.

Ist kein Infla-spezifisches Problem.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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