Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Richard Am: 24.05.2012 00:22:28 Gelesen: 18222# 1@  
Stern.de (23.05.12) - Eine Briefmarken- oder Münzsammlung wird bei der Berechnung von Hartz IV angerechnet - auch wenn sie mit viel Verlust verkauft werden muss. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel entschieden und die Revision eines Mannes aus Hannover zurückgewiesen (Az: B 14 AS 100/11 R).

(Quelle und ausführlich lesen: http://www.stern.de/panorama/gerichtsurteil-fuer-hartz-iv-empfaenger-sammler-muessen-sich-von-ihren-muenzen-trennen-1831183.html )
 
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