Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
drmoeller_neuss Am: 24.05.2012 16:46:12 Gelesen: 17957# 4@  
Für mich klingt die Wertermittlung durch den Sachverständigen plausibel:

[Link funktionierte nicht, siehe Beitrag [#9]]

"Der Beklagte hatte ein Sachverständigengutachten veranlasst, um den Wert der Münzsammlung zu ermitteln. Anhand der vom Kläger vorgelegten Quittungen kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Wert der Münzsammlung auf 21.432 Euro zu schätzen sei. Er legte der Ermittlung den Ankaufswert der Münzen unter Berücksichtigung der Auktionsergebnisse aus dem Jahre 2005 zugrunde. Der Kläger hatte die Anschaffungskosten mit 53.609,70 DM (27.410,20 Euro) beziffert. Der Beklagte hatte nach Abzug von Freibeträgen in Höhe von insgesamt 9.750 Euro beim Kläger ein Vermögen in Höhe von insgesamt 12.580,92 Euro zugrunde gelegt."

Ich sehe auch keine besondere Härte darin, eine Münzsammlung verwerten zu müssen. Wenn man das Kriterium "Wertverlust" immer berücksichtigen müsste, dann müssten Hartz-IV-Empfänger auch nicht z.B. ihre Autos verkaufen.

Schliesslich ist Hartz-IV eine staatliche Leistung, und da kann die Gesellschaft schon den Anspruch erheben, dass erst einmal das eigene Vermögen im wirtschaftlich sinnvollen Rahmen verwertet wird.

Eine Sammlung lässt sich auch mit geringen Vermögenswerten aufbauen, z.B. Münzen vom Trödelmarkt oder Marken aus dem 5-cent Buch.
 
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