Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Henry Am: 24.05.2012 16:56:35 Gelesen: 17955# 5@  
@ Lars Boettger [#3]

Hallo Lars,

deiner Aussage stimme ich voll und ganz zu, was den Wertansatz betrifft.

Letztlich ist das allerdings zweitrangig. Zunächst einmal ging es nur darum, dass der Wert von Sammlungen auf Hartz IV angerechnet wird. Und dem muss man (wertfrei gesehen) zustimmen. Wer öffentliche Hilfeleistungen benötigt, soll diese auch erhalten. Benötigen heißt aber, dass man die erforderlichen Mittel nicht selbst beschaffen kann. Und wer verwertbares Vermögen hat, muss dieses eben erst aufwenden, bevor er der Allgemeinheit zur Last fallen darf. Sammlungen gehören dazu, da sie nicht lebensnotwendig sind. Selbst wenn man für sie nicht viel erlösen kann, ist dieser Wert vorrangig vor dem Bedarf von Allgemeinvermögen.

Meinung von
Henry
 
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