Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Lars Boettger Am: 24.05.2012 17:02:13 Gelesen: 17954# 6@  
@ drmoeller_neuss [#4]

Die Methodik klingt gut, aber ist angreifbar bzw. nicht transparent:

Wenn ich bei Briefmarken die Auktionsergebnisse von 1980 nehme, komme ich bei Standardware auf einen etwas andern Preis als bei einem Auktionspreis von 2012. Sieben Jahre sind eine verdammt lange Zeit - je nach Gebiet. Ausserdem wird nichts über die Qualität gesagt, auch da liegen mehrere hundert Prozent Unterschied beim Kauf und Verkauf. Diese Angaben fehlen. Das heisst nicht, dass der Sachverständige nicht recht hat. Aber es ist nicht nachvollziehbar.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
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