Thema: DDR: Anrüchige Geschäfte mit beschlagnahmten Marken
Postgeschichte Am: 24.05.2012 17:43:06 Gelesen: 3174# 3@  
@ Tre Skilling [#1]

Warum werden oder wurden mitwirkende Personen nicht strafrechtlich verfolgt?

Hallo Ulli,

Ein Beteiligter saß doch schon hinter Gittern. :-) Die anderen Beteiligten waren an der Gesetzgebung beteiligt, bzw. ausführende Staatsgewalt. Gegen wen und wegen was soll denn ermittelt werden? Es wurden ja keine Fälschungen veräußert. Wenn die Deutsche Bundesbank heute Gold veräußert, kannst Du sie doch später nicht verklagen, wenn eine andere Regierung an der Macht ist, oder? Und Anrüchigkeit ist meines Wissens keine Straftat.

Hinsichtlich der Herkunft, sofern die Waren den Vorbesitzern abgepreßt oder bei Republikflüchtlingen konfisziert, kann schwerlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden. Außerdem wäre die damalige Gesetzeslage in der DDR zu berücksichtigen. Gegen was ermittelt werden sollte, müssten Juristen entscheiden. Mir fiele eventuell Untreue ein, aber ist dies noch nachzuweisen?

Die Kisten waren in der Tat interessant. Ich konnte einige bei Ebel besichtigen, habe aber mangels zu niedrigem Gebot leider keine ersteigern können.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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