Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
drmoeller_neuss Am: 24.05.2012 19:17:50 Gelesen: 17919# 8@  
@ Lars Boettger [#6]

Der streitige Zeitraum ist August 2005 bis Ende Februar 2006, in dem dem Kläger die Hartz-IV Leistungen nur als Darlehen ausgezahlt wurden, mit der Begründung, dass zuerst die Münzsammlung zu verwerten sei.

Daher muss der Gutachter bei der Ermittlung des Wertansatzes auch auf diesen Zeitraum abspielen. Meines Erachtens ist das korrekt erfolgt, indem man die Auktionspreise aus diesem Zeitraum zugrunde gelegt hat. Im weiteren Verfahren wurde ja auch das Gutachten nicht mehr angefochten.
 
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