Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
el-mue Am: 25.05.2012 01:45:57 Gelesen: 17827# 11@  
So, wie ich das sehe, hat man als Hartz IV - Empfänger einen gewissen Freibetrag. Dieser ist nicht sehr hoch, die meisten privaten Sammlungen erreichen aber nicht dessen Höchstgrenze. Ich bin selber von Hartz IV betroffen, leider. Würde ich meine Sammlung versteigern wollen, dann würde ich wohl im günstigsten Fall 100 € dafür erhalten. Das, was ein bischen Wert besitzt, sind die paar Marken, die ich von der Bundespost von vor 1955 habe. Die anderen Bundmarken sind nur Massenware. Dann habe ich noch jede Menge Marken aus der Zeit 45-49. Nur sind diese nicht geprüft, also auch nichts wertvolles dabei. Sicher, es sind einige Ausreißer dabei (Katalogwert im 2-stelligen Bereich). Wollte ich diese veräußern, dann würde ich für das Stück maximal 5 € bekommen. Wenn man dem Hartz IV Beziehenden jetzt alles, was ein bischen Wert hat zwingt, dieses zu veräußern, dann dürften die Empfänger dieser Unterstützung keine Bücher, Schallplatten, CD's, Computer, usw. ihr eigen nennen.

Das Resultat wäre verheerend. Die Leute, die diese Unterstützung beziehen, sollten ihre 'freie' Zeit möglichst sinnvoll nutzen und nicht im Park abhängen und mit alkoholischen Getränken ihren Verstand vernebeln. Das sollte man sich einmal vor Augen führen. Sicher, wenn jemand absolut wertvolle Marken besitzt, dann kann man schon verlangen, dass er sich davon trennt. Zum Glück bietet die Philatelie aber nicht nur Altdeutschland, sondern viele weiter Gebiete, die hochinteressant sind. die Erfahrungen, die ich mit anderen Gebieten gemacht habe, die kommen mir oft auch in neuen Bereichen zu gute. Wenn ich mich dann von den absoluten Raritäten trennen muss, kann ich mir doch Gebiete suchen, die wohl kostengünstiger sind aber deswegen nicht unattraktiver.

Beste Sammlergrüsse

El Mü
 
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