Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Jahnnusch Am: 27.05.2012 10:15:50 Gelesen: 17596# 14@  
Die Menschen, die hochwertige Sammlungen haben, werden nie SGB II Anwärter werden. Und die anderen haben 20.000 Michelwert für die sie aber nur 200 € im Zweifelsfall bekommen. Und das ist so, weil der Regen von oben nach unten fällt. Frohe Pfingsten!
 
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