Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
germaniafreund Am: 27.05.2012 13:05:56 Gelesen: 17529# 16@  
@ Alle

Der Generalfehler des Klägers im ersten Beitrag war, das Vorhandensein der Sammlung gegenüber der Behörde überhaupt angegeben zu haben. Klingt etwas ketzerisch, nicht alle gleich los schreien bitte.

liebe Grüße Klaus
 
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