Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Cantus Am: 27.05.2012 22:46:50 Gelesen: 17420# 20@  
Hallo Erich,

Deutschland ist ein sehr soziales Land, in anderen Staaten der Erde, so zum Beispiel in Spanien oder den USA, gibt es keine Sozialhilfe oder sozialhilfeähnlichen Leistungen wie hier; da muss jeder selbst sehen, wie er es schafft, ohne öffentliche Unterstützung nicht zu verhungern.

Hier im Land Brandenburg (mein Bundesland) hält der Gesetzgeber einen Monatssatz von gegenwärtig 374 Euro für ausreichend, um damit als Alleinstehender alle Kosten des monatlichen Bedarfes außer den Unterkunftskosten decken zu können; mögliche Haushaltsangehörige erhalten geringere Sätze. Unter Unterkunftskosten ist das zu verstehen, was ich als Mieter an einen Vermieter zu zahlen habe oder als Besitzer eines Eigenheims an fixen Kosten tragen muss, also zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr, Gebühren vom Schornsteinfeger usw.

Ich gebe zu, dass sich solche Beträge sehr gering anhören, andererseits kommt man nach der Addition einer Miete von vielleicht 300 Euro schon auf 674 Euro, für die ein Arbeitnehmer der unteren Lohngruppen schon eine ganze Menge Leistung erbringen muss. Und hier in der Gegend ist es nicht selten, dass Menschen dauerhaft über Lohnsteuerkarte für einen Stundenlohn von 5 Euro oder sogar noch weniger arbeiten gehen müssen.

Viele Grüße
Ingo
 
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