Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Tabaluga Am: 28.05.2012 08:46:05 Gelesen: 17369# 21@  
@ germaniafreund [#16]

der Generalfehler des Klägers im ersten Beitrag war, das Vorhandensein der Sammlung gegenüber der Behörde überhaupt angegeben zu haben.

Genau Du hast die Sache auf den Punkt gebracht, andere bringen ihre Kröten auch nach Luxemburg, Schweiz oder ein anderes Steuerparadies.

In Deutschland ist es so: Du machts dich blank (bis auf die Unterhosen) und wenn du nichts mehr hast dann bekommst zu Sozialhilfe und das ist auch so in Ordung. Wer in Deutschland von Sozialhilfe lebt, lebt ziemlich sorgenfrei, zum Beispiel erhält er eine warme Wohnung kostenlos und weitere Vergünstigungen.
Sicher, ein Luxusleben mit Autos Tabak Karibikreisen nein das gerade nicht, aber Hartz IV Empfänger leben oft besser wie Arbeiter die in Deutschland teilweise für Hungerlöhne arbeiten muss.

Also Sammlerfreunde aufgepasst, bevor Ihr zum Amt geht schnell die wertvollen Briefmarkensammlungen ins gesicherte Ausland bringen.

mfg
Jens
 
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