Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
drmoeller_neuss Am: 28.05.2012 11:13:26 Gelesen: 17312# 23@  
@ Lars Boettger [#22]

Es wird gar nicht abgestritten, dass Luxemburger ihr Einkommen aus Lohnarbeit wie in allen anderen europäischen Staaten ehrlich versteuern müssen.

Wenn Du bei der deutschen Wikipedia den Begriff "Steuerparadies" eingibst, wirst Du auf "Steueroase" weitergeleitet. In diesem Artikel wird auch Luxemburg genannt. Luxemburg hat in der Vergangenheit unter dem Deckmäntelchen des Bankgeheimnisses deutschen Steuerflüchtlingen geholfen, ihr Geld dem deutschen Fiskus zu entziehen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum man Ausländern das Bankgeheimnis gewähren sollte (eine Ausnahme gestehe ich bei politischen Flüchtlingen zu, was aber nicht auf Anleger aus der BRD zutrifft). Wer sein Einkommen im Inland ehrlich versteuert hat, braucht auch eine Kontrollmitteilung aus Luxemburg nicht zu befürchten.

Dank dem beharrlichen Druck unserer Finanzminister sind Luxemburg, Schweiz und andere Staaten wieder zur Zusammenarbeit bereit und nicht mehr wie andere Bananenrepubliken auf der OECD-Liste der "unkooperativen Staaten".
 
Quelle: www.philaseiten.de
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