Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Lars Boettger Am: 28.05.2012 12:43:56 Gelesen: 17302# 24@  
@ drmoeller_neuss [#23]

Für mich gehört ein funktionierendes Bankgeheimnis zur politischen Grundausstattung. Der Staat soll dem Bürger einen möglichst großen Raum zur freien Entfaltung geben. Umgekehrt hat der Bürger die Pflicht seine Steuern zu zahlen. Wo er das Geld anlegt ist dabei zweitrangig. Die Sprüche des deutschen Finanzministers haben hier Assoziationen an 1914 und 1940 geweckt. Leider wird Luxemburg immer mit "Schwarzgeldparadies" gleichgesetzt, wobei das selbst in den Hochzeiten Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre zwar ein wichtiges Geschäftsfeld war, aber die Gesamtbedeutung für die wirtschaftliche Leistung vor allem in Deutschland hemmungslos überschätzt wurde.

Machen wir uns nichts vor, wer in Deutschland unversteuertes Geld hat, den umwerben Schweizer Briefmarkenauktionshäuser mit Sprüchen wie "Diskretion gewährleistet". Ich möchte nicht wissen, wie es in der sehr viel größeren Kunstszene läuft...

Ich will keine Grundsatzdiskussion anfangen, aber mich stören die holzschnittartigen gut/böse Aussagen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4312
https://www.philaseiten.de/beitrag/50269