Thema: Urteil: Hartz IV - Sammler müssen sich von ihren Marken trennen
Tabaluga Am: 29.05.2012 11:08:45 Gelesen: 17228# 25@  
@ Lars Boettger [#22]

Hallo Lars !

Du mußt das nicht falsch verstehen, sicherlich bezahlt jeder Luxemburger ehrlich seine Steuern, doch nach wie vor sammeln der Deutsche Zoll an den Ausfallstraßen hohe Eurobeträge ein, alle Beträge in der Höhe von mehr als 10,000,00 Euro werden wenn nicht nachweisbar ist aus welcher Quelle die Gelder stammen, beschlagnahmt.

In der Regel erwartet der Person eine staatsanwaltschaftliche Ermittung wegen Steuerhinterziehung.

Und ich würde es an Deiner Stelle vermeiden, öffentlich Tipps zu geben, wie man die Steuer und das Sozialamt betrügt.

Bitte nimm das doch nicht immer gleich so bierernst, der kleine Sammler was hat der schon an wertvollen Briefmarken !

Und wenn es dann wirklich Kapitalkräftige Sammlungen besitzt dann muss es sich meiner Meinung nach davon trennen gegebenennfalls muss dann halt die Kapitalkräftigen Sammlungen verkauft werden. Das ist nicht mehr wie recht und billig.

Mit besten Sammlergrüßen
Jens
 
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