Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
Pommes Am: 04.06.2012 23:08:39 Gelesen: 164246# 13@  
@ rostigeschiene [#12]

Hallo Werner,

Staatsanwaltschaft - geht noch in Ordnung http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__141.html .

Das Dienstsiegel zeigt ja auch sehr anschaulich, dass auch 1907 die Staatsanwaltschaft beim entsprechenden Gericht angesiedelt war, wie auch heute noch (Gerichtsverfassungsgesetz - GVG):

§ 143 (1) Die örtliche Zuständigkeit der Beamten der Staatsanwaltschaft wird durch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt, für das sie bestellt sind.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas

"Belege an deutschen Gerichten" ist dann doch wohl zu zweideutig, vielleicht kann die Redaktion das "an" in "von" im Thema ändern?

[redaktionell geändert am 09.06.12]
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4342
https://www.philaseiten.de/beitrag/50560