Thema: Ganzsachen mit privaten Zudrucken
asrah_de Am: 05.06.2012 16:23:15 Gelesen: 268734# 200@  
Ein großes Hallo an alle Aktiven in diesem Forum,

seit wenigen Minuten bin ich als neuer User registriert.

Das o.g. Thema interessiert mich sehr, da ich seit etwas mehr als einer Dekade Ganzsachen der DDR mit privaten Zudrucken sammle. Mitte letzten Jahres habe ich dieses Sammelgebiet auf die Bundesrepublik und Berlin erweitert.

Eine "Grundsatz"-Frage beschäftigt mich bis heute:

Welcher Art der "technischen" Ausführung darf / muß ein privater Zudruck sein, um als Privatzudruck auf einer amtlichen Ganzsache anerkannt (und ggf. katalogisiert) zu werden?.

Da sich mein Sammelgebiet nicht auf die "Klassiker", sondern auf die "Moderne" bezieht, stellt sich diese Frage zunehmend. Eine stetig wachsende Zahl von privaten Zudrucken erfolgt ab ca. der Jahrtausendwende mittels moderner Techniken - Fotokopierer, Laserdrucker etc. -, ergo einem Kopier- oder PC-Druckverfahren und nicht dem klassischen Offset- oder Buchdruck-Verfahren.

Insbesondere bei den Letztausgaben der DDR (P107-P109) gibt es viele Belege dieser Art. Auch im Neulingswerk des NGK Berlin von Krause/Sehler befindet sich im Anhang ein eigener Bild-Abschnitt zu diesem Thema (übrigens ohne Preisangaben). Letztlich habe ich bei diversen amtlichen Bundganzsachen festgestellt, dass "kleinere" Gewerbetreibende (nicht nur aus dem Bereich der Philatelie) die Ganzsachen gerne mittels der neuen Techniken nutzen, um Ihre Dienstleistungen den Adressaten näher zu bringen / anzubieten.

Stellt sich ergänzend die Frage, wie sind private Zudrucke zu bewerten, die nachweislich erst nach Ende der Gültigkeitsperiode der amtlichen Ganzsache erfolgt sind ?

Beispielsweise unbestritten und anerkannt, wenn man die beiden Zudrucke auf Berlin P1 und P2 im Beitrag 35 betrachtet (beide Ganzsachen sind auch im hier bereits erwähnten Katalog gelistet und bewertet). Was wäre aber, wenn ich auf einer Berlin P1 rückseitig heute einen Privatzudruck aufbringen würde, etwa mit meiner neuen Umzugsadresse? In einer Druckerei im klassischen Druckverfahren oder mittels PC-Druck? Ist dieser Zudruck außerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Ganzsache ebenso wie der Zudruck in Beitrag 35 zu bewerten? Ein zugegeben krasses Beispiel, dennoch soll es die dahinterstehende grundsätzliche Problematik der Anerkennung privater Zudrucke außerhalb der Gültigkeitsperiode der amtlichen Ganzsachen verdeutlichen.

Gibt es ein Regelwerk oder sonstige Quelle, die eine Antwort liefert / liefern könnte? Wie ist die Meinung im Forum?

Bin sehr gespannt und hoffe, dieser Beitrag "passt" in die laufende Diskussion zum Titelthema.

Mit besten Sammlergrüßen
Detlev
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1674
https://www.philaseiten.de/beitrag/50584