Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
Pommes Am: 07.06.2012 21:46:24 Gelesen: 164374# 24@  
Hallo,

ich gehe noch mal ein wenig zurück:

@ rostigeschiene [#12]

ein sehr interessantes und, wie ich glaube, auch ein sehr ergiebiges Thema hast Du hier angesprochen. Die „Belege von und nach deutschen Gerichten“ wird nach meiner Einschätzung ein Bandwurm, ähnlich dem Thread „Deutsches Reich Inflationsbelege“.

Bandwurm wäre schön. Ich sehe gerne solche Belege, ob uralt oder neu ist dabei völlig egal. Die Deutschen sind schon immer gern "vor Gericht gezogen". Es zeigen sich neben den jeweiligen historischen Begebenheiten auch immer wieder philatelistische Besonderheiten. (z. B. Portofreiheit wie bereits jetzt schon mehrfach gezeigt)

@ T1000er [#20]

Da ist ja auch der erste Privatpostbeleg. Einen solchen wollte ich eigentlich erst später zeigen; da bist Du mir zuvorgekommen. Aber genau diese Abwechslung finde ich ja gerade so interessant.

Wenn dann noch der Inhalt der Sendung gezeigt wird, wie bei [#21] von Hans, wird das ganze noch interessanter.

@ kauli [#22]

Ich denke die beiden Gebührenmarken haben mit dem Eintrag links aus dem Jahre 1925 zu tun (Ggf. Ablösung der Sicherungshypothek). Leider kann man diese im Scan nicht richtig erkennen. Ist die im Original besser zu lesen?

Wie man sieht, auch bis hier, schon reichlich Fragen, von der Lesbarkeit alter Texte bis zu "ungewöhlichen" Marken. Auch der nächste Beleg hat mir einiges Kopfzerbrechen bereitet. Ich hatte ihn im Forum schon mal gezeigt. Ich bin aber auch "dreist" genug, ihn noch mal hervor zu holen.




Zu den Seckendorffs habe ich inzwischen einiges mehr herausgefunden als im Beitrag http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=39157#M111 , wo ich versehentlich immer von Senckendorff gesprochen habe. Aber das passiert auch anderen ;-) --> http://books.google.de/books/about/De%C3%9F_Veit_Ludwigs_von_Senckendorff_Wohlg.html?id=n4rKtgAACAAJ&redir_esc=y

Die lieben Adeligen scheinen dann ja auch reichlich Besitztümer gehabt zu haben, sodass man schon mal nicht als alleiniger Volldepp dasteht: "Ihre Besitzungen waren weitläufig und lagen in den Kantonen Odenwald, Steigerwald, Gebirg und Altmühl, dazu später noch Gebiete in Württemberg und im ausgehenden 15. Jh. für einige Zeit Eschelbronn im Badischen. Es war und ist eines der am weitesten verzweigten Adelsgeschlechter, dessen Besitzrechte fast ebenso komplex sind, Güter und Rechte können in mehr als 1000 Orten nachgewiesen werden." bei http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/Galerien/galerie1059.htm .

Die Beziehung zu Meuselwitz scheint sich insbesondere von Veit Ludwig von Seckendorff ( http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Ludwig_von_Seckendorff ) herzuleiten.

Siehe auch:

http://de.academic.ru/dic.nsf/meyers/127578/Seckendorff
http://de.wikipedia.org/wiki/Seckendorff
http://www.meuselwitz.de/cms/index.php/geschichte-hauptmenue-434.html

Juristen gab es in der Familie auch reichlich, so dass der Hinweis auf dem Beleg auf die Gerichtsbarkeit nicht unerwartet kommt. Mal ganz nebenbei: Die schöne neue Onlinewelt kann dann durch die Datenvielfalt und deren doch recht willkürliche Verarbeitung auch mal zu Ergebnissen wie diesem führen:

http://www.ortsdienst.de/Thueringen/Altenburger-Land/Meuselwitz/Landgericht/ .

Nur für diejenigen, die es nicht auf Anhieb verstehen: Meuselwitz hat KEIN Landgericht!

Allerdings habe ich den Bezug zum "wohllöblichen Gerichte" bis heute nicht zufriedenstellend klären können. Insbesondere kann ich den Inhalt des Briefes nicht entziffern. Ich habe einige ältere Vereinsmitglieder befragt, aber auch hier kam keine erklärende Transskription heraus. Ich kann einzelne Worte "entziffern", aber der Inhalt im Gesamtzusammenhang bleibt mir bis heute verschlossen. Daher hier mal der Text im Brief:




Vielleicht kann hier jemand weiter helfen?

Ansonsten verbleibe ich
mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4342
https://www.philaseiten.de/beitrag/50688