Thema: Ebay Verkauf - gewerblich oder nicht ?
- Am: 10.04.2008 14:37:49 Gelesen: 67135# 18@  
@ Artur [#14]

Also das mit den 40 Artikel stimmt so nicht, das Finanzamt schau ständig in dem Handel per Internet zu, dazu gibt es speziell geschultes Personal. Bei geringen Umsätzen bis 12.000 Euro pro Jahr, da geht die Welt in Ordnung und man spricht vom kleinen Privatverkäufer, fürs Finanzamt vollkommen uninteressant.

Es ist doch so, man muss schon unterscheiden wann ist jemand gewerblich wann privat.

Beispiel: Du verkaufst Dein Auto um Dir ein Anderes zu kaufen = Privat.

Du hast Spass an dem Verkauf gehabt und verkaufst Deine Neuerwerbung nach 4 Wochen = Privat ! Du hast Geschmack an den Verkäufen gefunden (Gewinne gemacht) und verkaufst nun alle 4 Wochen Deine jeweiligen Neuankäufe = Gewerblich = Händler, so ist das !

An- und Verkauf, gleich Händler !

Deine Aussage" Aber: keine Bewertung - keine Kontrolle!

Das ist nicht ganz so richtig, sollte das Finanzamt irgendwelche Ungereimtheiten bei einem Ebay Verkäufer feststellen, eine Anfrage an Ebay und Dein gesamter Umsatz wird dem Finanzamt mitgeteilt. So ist das !

Onkel-Otto
 
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