Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
Pommes Am: 18.06.2012 18:49:17 Gelesen: 163500# 56@  
@ rostigeschiene [#55]

" hat er wohl seinen Datumsstempel ausprobiert"

Werner da schmunzel ich doch auch mit Dir.

Ansonsten: Hallo in die Runde,

es wurden ja wieder erfreulich viele Beispiele gezeigt (auch einer aus dem Ausland und ein Poststellenstempel, die Vielfalt kennt kein Ende, freu!).

Da muss ich mich doch (trotz knapper Zeit) auch mal wieder beteiligen.

Heute mal ein recht neuer Beleg aus Leipzig nach Frankfurt (Oder) (auch wenn man es ihm nicht ansieht) des Sächsischen Finanzgerichts vom 13.10.2010. Mit LVZ und City-Post nach Brandenburg; dort vermutlich per Märkischer Post zum Empfänger.



Eine eher überschaubare Gerichtsbarkeit. In Deutschland gibt es gerade mal 18 Finanzgerichte. Außer NRW und Bayern gönnen sich die Bundesländer jeweils nur ein Finanzgericht und die Berliner und Brandenburger arbeiten sogar zusammen. Auch sonst geht es hier etwas "sparsamer" zu, so gibt es z. B. nur einen zweistufigen Instanzenzug --> Finanzgericht und dann Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) und dann ist Schluss! Dafür ist bei den Verfahren selbst mit der Sparsamkeit dann aber Schluss. Die Richter am FG werden etwas besser besoldet als andere Kollegen (da wird keiner mit R1 "abgespeist" ;-) ) und auch die Gebühren für die Anwälte fallen dort etwas satter aus.

Wer Langeweile oder auch wirklich Interesse hat findet auf der Seite des BFH auch einen kurzen Abriss über die Geschichte der Finanzgerichtsbarkeit: http://www.bundesfinanzhof.de/content/geschichte-und-geb%C3%A4ude

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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