Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
LOGO58 Am: 27.06.2012 13:24:13 Gelesen: 162913# 63@  
@ Roedsand [#61]

Hallo Stephan,

vielen Dank für die Info. So passen auch die Werbefahnen auf dem Brief sinnvoll zusammen.

Hier zwei Belege von Gerichtskassen an einen streitbaren Juwelier in Hamburg:



Das Schreiben der Justizkasse in Form eines Faltbriefes aus dem Jahre 1926 weist auf der Rückseite keine Verschlußmarken oder Siegel/Stempel auf. Die Justizkasse in Hamburg am Sievekingplatz stellte die Kostenrechnung für eine Entscheidung des Landgerichtes Hamburg, 12. Zivilkammer. Das Landgericht Hamburg residiert immer noch am Sievekingplatz.



Dieses Schreiben aus dem Jahre 1934, ebenfalls in Form eines Faltbriefes, stammt von der Gerichtskasse Wandsbek. Auf der Rückseite ist eine Siegelmarke mit dem Dienststempel des „Preuß. Amtsgericht Wandsbek“ zu finden.



Die Gerichtskasse des Amtsgerichtes Wandsbek stellte die Kostenrechnung für einen Pfändungsbeschluß des Amtsgerichtes Wandsbek. Bei dem Vordruck handelt es sich offenbar um einen allgemein von Amtsgerichten benutzten Vordruck, was durch die Einstempelungen und den Druck unten links bestätigt wird.

Interessant der Poststempel „Wandsbek 1 / c vom 10.9.34“. Dieser Stempel ist der Tatsache geschuldet, dass Wandsbek bis 1937 kommunal unabhängig war und dann in die Hansestadt Hamburg eingemeindet wurde. Heute ist Wandsbek ein Bezirk von Hamburg.

Der Sitz des AG Wandsbek war die Horst Wessel Str. (siehe Stempel), die heute Schädlerstr. heißt. Das AG hat seinen Sitz dort auch noch heute.

Die Namen der streitenden Parteien habe ich unkenntlich gemacht.

Viele Grüße
Lothar
 
Quelle: www.philaseiten.de
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