@ Baber
[#1]Ein Beispiel nicht, diese Sendungen sind aber zulässig. Wenn man in den Allgemeinen Geschäftsbedingen der Post AG nachliest, kann man feststellen daß diese "Sonderformate" bzw. gedeckten Umschlagfarben nur gegen Aufpreis befördert werden (Grund: manuelle Sortierung). Durchrutscher gibt´s natürlich auch.
Viele Grüße
Nachtreter