Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
drmoeller_neuss Am: 15.07.2012 10:06:49 Gelesen: 162179# 72@  
@ T1000er [#71]

Oder sollte hier nur noch einmal verdeutlicht werden, dass die Briefe in den Westteil Berlins zu senden waren und nicht aus Versehen in den Ostteil der Stadt?

Die Annahme ist absolut richtig. Da die BRD die DDR völkerrechtlich nicht anerkannt hatte, schied die Verwendung des Länderkennzeichens "DDR-" für Sendungen von West nach Ost aus. Umgekehrt war es auch nicht anders, erst 1968 kam es in der DDR nach einer Volksabstimmung zu einer Verfassungsänderung, in der die DDR als eigenständiger deutscher Staat genannt wurde. 1974 wurde auch der Begriff "Deutsche Nation" gestrichen.

Praktisch gab es ein Problem, Postsendungen zu kennzeichnen. Mit dem noch vor Ende des zweiten Weltkrieges eingeführten Postleitzahlensystemes gab es keine Überschneidungen zwischen West und Ost. Anfang der sechziger Jahre wurden dann neue Postleitzahlen in der BRD und der DDR eingeführt und es gab Überschneidungen. (z.B. 53 Bonn und 53 Weimar). Daher wurde von West nach Ost ein x davor gestellt und umgekehrt eine 0. Erst ab ca. 1974 wurden die Länderkennzeichen verwendet, auch nach Berlin, obwohl das eigentlich nicht dem Viermächteabkommen und der besonderen Stellung Berlins entsprach.

Bei Sendungen nach Berlin mussten die Postler schon doppelt genau hinschauen, um Verwechslungen zu vermeiden. Bei Privatsendungen hätte das nur zu lästigen Zeitverzögerungen geführt, bei Behördensendungen hat sich das DDR-Ministerium für Staatssicherheit auch für den Inhalt interessiert.

Um das zu vermeiden, gab es den Stempel -West. Für kritische Sendungen war das immer noch zu riskant, und daher wurden sie per Luftpost nach Berlin geschickt, ohne den Boden der DDR zu berühren. Dafür musste ein Luftpostzuschlag von 5 Pfg. je 20 Gramm entrichtet werden. 1990 fiel mit der Wiedervereinigung der Grund für die Verwendung der Luftpost weg, und der Luftpostzuschlag im Inland wurde abgeschafft.
 
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