@ drmoeller_neuss
[#10]OK, die Formulierung in Nr.
[#6] ist nicht ganz geglückt, aber grundsätzlich geht das schon
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__158.html (auflösende Bedingung), d. h. bei Eintritt der Bedingung (hier Prüfung als falsch/verfälscht), ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas