Thema: Ebay: BDPh fordert Verbot für Verkauf von Briefmarken-Fälschungen
drmoeller_neuss Am: 01.08.2012 20:45:40 Gelesen: 77987# 12@  
@ Pommes [#11]

Bedingungen im rechtlichen Sinne sind zukünftige, ungewisse Ereignisse. Die Echtheit eines Beleges ist aber eine objektive Eigenschaft, die sich durch ein zukünftiges Ereignis nicht beeinflussen lässt. Ein Beleg wird nicht "echter" und eine Fälschung nicht "falscher", wenn sie geprüft wurden.

Eine bekannte Anwendung des §158 BGB ist der Eigentumsvorbehalt. Die Übereignung des Kaufgegenstandes wird von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Solange der Käufer nicht gezahlt hat, bleibt der Verkäufer Eigentümer des Gegenstandes. Ein anderer Anwendungsfall ist die Erteilung einer Baugenehmigung als Bedingung für den Kaufvertrag über ein Grundstück.

Denkbar wäre eine Anwendung des §158 BGB, indem man den Kaufvertrag von einer vorher erfolgten Prüfung abhängig macht. Diesen Konstrukt halte ich bei bestimmten Sammelgebieten für denkbar. Teure Infla-Marken sind ohne Prüfung weniger wert. Allerdings ist nicht jede echte Infla-Marke auch prüfbar. Hier könnte der Kaufvertrag von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein anerkannter BPP-Prüfer bereit ist, die Marke als "echt" zu attestieren.

Mit der von Pommes vorgeschlagenen Formulierung wird eine "echte" Marke verkauft. Eine Marke ist auch echt ohne Prüfung. Bestätigt dagegen ein Prüfer eine Fälschung, so liegt ein Sachmangel vor, da die Marke nicht die zugesicherte Eigenschaft aufweist. Hier hat der Käufer Anspruch auf Lieferung einer Ersatzmarke bzw. Schadensersatz, wenn eine gleichwertige Ersatzmarke nicht auftreibbar oder dies objektiv nicht möglich ist (z.B. bei Unikaten wie seltene Belege).

Eine Nachbesserung dürfte in der Philatelie in den meisten Fällen ausscheiden. Denkbar wäre es aber, wenn eine Sammlung entgegen der Beschreibung unvollständig ist. Hier können die fehlenden Marken nachgeliefert werden. Das gleiche gilt für gestempelte Marken, die nicht sauber gewaschen sind. Das kann der Verkäufer durchaus nachholen. Eine Fälschung lässt sich aber nicht in eine echte Marke "nachbessern".
 
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