@ Cantus
[#3]Hallo Ingo,
wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, handelt es sich NICHT um eine Ganzsache, bei welcher Du ja auch sonst den terminus technicus Wertstempel benutzt, sondern um einen gedruckten Gebühreneindruck/-vermerk auf einem amtlichen Dokument, der aber dennoch die amtliche "Leistung" (in diesem Fall pfarramtlich) gegen Entgelt widerspiegelt?
Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas