Thema: Telegraphenmarken: Deutsches Reich Telegraphen Ordnung
Marcel Am: 15.09.2012 22:38:53 Gelesen: 13445# 4@  
@ petzlaff [#2]

Hallo Stefan,

ich würde die Telegraphiemarken als Fiskalmarken betrachten, da wie Du schon sagst die Gebühr für eine Nachrichtenübermittlung als Dienstleistung quittiert wird. Das Problem bei gelaufenen Telegraphiemarken ist es eine Unbeschädigte zu erhalten, da diese über die Faltung geklebt und vom Empfänger aufgebrochen (zerissen) wurden. Siehe Dir mein Beispiel an von einem kaiserlich deutschen Telegramm vom Amt Bad Blankenburg in Thüringen aus dem Jahre 191(?).



Schöne Grüße
Marcel
 
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