Thema: (?) (145) Deutsches Reich: Sonderstempel bis zum 22. Mai 1949
DL8AAM Am: 13.12.2012 18:19:47 Gelesen: 154453# 37@  
@ Cantus [#35]

Nur als formaljuristische Ergänzung: Das Deutsche Reich hat nicht einmal mit den Gründungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR aufgehört zu existieren. Das Bundesverfassungsgericht sagt in einer Grundlagenentscheidung, Zitat:

" Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig." (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1),

d.h. Zitat "Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger resp. Rechtsnachfolger. Damit wird eine zum Teil staatsrechtliche Kontinuität und die völkerrechtliche Identität – durch das Völkerrechtssubjekt »Deutschland« vertreten und verdeutlicht –, die 1871 mit dem Deutschen Kaiserreich und vorausgehend 1867 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt. Diese Ansicht wird durch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft sowie internationale Verträge – u. a. das Reichskonkordat – gestützt." [1]

Soweit die Theoretiker, ich liebe die haarespaltende Juristerei. Das Staats- und Völkerrecht ist dabei die wahre Königsdisziplin, bei der die Haare schon fast auf atomarer Ebene gespalten werden, juristische Kernspaltung ;-) Nix-desto-trotz wirklich interessant! So, nun aber zurück zu den schön anzuschauenden und zeithistorisch oftmals sehr informativen Sonderstempeln des Deutsches Reich bis zum Philaseitenforuminternen, fiktiven Stichtag 22. Mai 1949. ;-))

Gruß und FF
Thomas - DL8AAM

Auch interessant, das älteste Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Amateurfunkgesetz stammt vom 14. März 1949 (wäre auch ein möglicher Stichtag?), d.h. von vor der Gründung selbst, siehe [2] - Zumindest war das mal eine meiner Prüfungsfragen "Welches ist das älteste Gesetz der Bundesrepublik ..?" Eine juristische Zeitmaschine? How? ;-)

[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen
[2]: http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkgesetz
 
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