Thema: Aptierte Stempel
Postgeschichte Am: 22.12.2012 11:04:27 Gelesen: 595009# 56@  
@ juni-1848 [#55]

Hallo Werner,

die Aptierung von Feldpoststempeln geht auf den Erlaß des Kriegsministeriums Nr. 114/17. A 3 vom 16. Januar 1917 zurück, der am 15. Februar 1917 in Kraft trat. Der Inhalt dieses Erlasses bezog sich u.a. auf die Geheimhaltung von Postsendungen. Danach war es ab diesem Zeitpunkt verboten, Einheiten und Angaben, die eine Lokalisierung zuließen, auf den Postsendungen anzugeben. In dessen Folge waren auch die Angaben aus den Stempeln zu entfernen.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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