Thema: Nachnahmebelege
Postgeschichte Am: 06.01.2013 13:07:57 Gelesen: 141676# 69@  
@ Wachauer [#68]

Hallo Gerhard,

die Frankierung mit 44 Pf hast Du korrekt interpretiert. 24 Rpf für einen Brief in der 2. Gewichtsstufe im Fernverkehr und 20 Rpf als Vorzeigegebühr. Auch bei der Abstempelung der beiden 6 und 1 Rpf.-Marken sehe ich diese als nachträgliche Entwertung in Krems an. Allerdings muß das Datum nicht gleich Eingangsdatum sein. Ich vermute, daß es sich um den Tag der Ausgabe der Nachnahme handelt.

Der angebrachte Lagerfriststempel, dessen Form im Jahre 1927 eingeführt wurde, sollte ja den Eingangsstempel ersetzen. In Beitrag [#92] habe ich darüber ausführlich geschrieben. Der Lagerfriststempel sollte den möglichen Tag der zweiten Zustellung angeben. Dies bedeutet nicht, daß er auch ein zweites Mal zugestellt wurde. Damit begründe ich auch die oben getroffenen Aussage, daß die nachträgliche Entwertung nicht der Tag des Eingangs, sondern der Tag der Ausgabe war. Damit wären auch die 7 Tage eingehalten.

Nachnahmen konnten sowohl per Postanweisung, als auch durch Gutschrift auf das Postscheckkonto verrechnet werden.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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