Thema: Recht: Abbildung und Text abweichend, was ist verbindlich ?
germaniafreund Am: 09.01.2013 10:55:36 Gelesen: 5964# 1@  
Bei der Suche auf der elektronischen Bucht, stosse ich immer mal wieder auf Angebote, bei denen die Artikelbeschreibung und die Artikelabbildung nicht übereinstimmen.

Beispiel: Es wird eine Deutsches Reich 96AII (650 € Michel) in der Beschreibung angeboten mit der Bemerkung - echt -, in der Abbildung wird eine 96BII (6,00€ Michel) gezeigt (Zähnungslöcherunterschied). Deren Beispiele könnte ich beinahe wöchentlich hier vorstellen. Welches Detail der Artikelbeschreibung - Bild oder Text -, sind nun rechtlich verbindlich, und gegebenenfalls einklagbar?

Kennt jemand Urteile oder andere Einigungen zu dieser Problematik? Falls dieses Thema schon besprochen wurde bitte ich um entsprechende Verschiebung.

liebe Grüße Klaus
 
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