Thema: Recht: Abbildung und Text abweichend, was ist verbindlich ?
drmoeller_neuss Am: 09.01.2013 11:19:58 Gelesen: 5952# 2@  
@ germaniafreund [#1]

Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, es kommt auf das jeweilige Angebot und den jeweiligen Einzelfall an. Ich würde aber davon ausgehen, wenn im Text steht "Sie erhalten genau die abgebildete Marke", dass der Kaufvertrag nur mit dieser Marke erfüllt werden kann.

Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn zum Bild der Zusatz "Beispielsabbildung" gesetzt ist. Hier reicht die Lieferung einer Marke, die mit der Qualität der abgebildeten Marke vergleichbar ist.

Wird eine "echte" Marke angeboten, muss auch eine echte Marke geliefert werden.

Ist das Angebot insgesamt total widersprüchlich, wird mangels Einigungswillen über den Kaufgegenstand kein Kaufvertrag zustande kommen können (Beispiel: Sachsen-Dreier abgebildet und im Text ist von einem Bayern-Einser die Rede).

Als Bieter kann man natürlich vom Anbieter zusätzliche Informationen über das ebay-Mitteilungssystem anfordern und erhalten, die bei erfolgreichem Zuschlag für beide Seiten bindend sind.

Meine Erfahrung sagt, wer nicht ordentlich beschreibt, hat etwas zu verstecken. Solche Käufe können sich zu einer nervenaufreibenden Geschichte entwickeln, wenn es sich nicht nur um ein paar Euros handelt. Dann sind es Glückskäufe.
 
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