Thema: Recht: Abbildung und Text abweichend, was ist verbindlich ?
drmoeller_neuss Am: 09.01.2013 12:00:55 Gelesen: 5920# 4@  
@ germaniafreund [#3]

Passt die Beschreibung "DT. REICH 1919 - Mi.Nr. 96 AII gestempelt - RAR! 650€" prinzipiell zum Bild (Wertstufe, Motiv - ich habe gerade keinen Katalog zur Hand)?

Wie heisst das so schön, "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Mit der abgebildeten Marke kann der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllen. Fraglich ist, ob der Käufer das angesichts der Abbildung hätte merken müssen. Wenn die Antwort nein ist, muss der Verkäufer eine "DT. REICH 1919 - Mi.Nr. 96 AII" in etwa der gleichen Qualität der abgebildeten Marke liefern, bzw. Schadensersatz leisten (Differenzbetrag zwischen dem Handelswert der richtigen Marke und dem Kaufpreis).

Mir wäre das alles zu ungewiss und zu nervenaufreibend. Eine "Frage an den Verkäufer" schafft Klarheit, die Auktion läuft ja schliesslich noch. Ausserdem befürchte ich - ohne Experte auf diesem Gebiet zu sein - dass der Stempel nicht prüfbar ist, ausserdem hat die Marke einen kurzen Zahn links und ist schlecht zentriert. Das ist auf dem Bild eindeutig zu erkennen, eine "Ersatzmarke" muss keine bessere Qualität haben.

Letztlich besteht aber bei einem gewerblichen Anbieter immer die Möglichkeit, sich die Ware kommen zu lassen und innerhalb der Widerrufsfrist (in der Regel 2 Wochen) ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken. In diesem Fall muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten, sowie bei einem Kaufpreis über 40 EUR auch die Portokosten.

Dieser Verkäufer ist grosszügig und verzichtet auf die "40-EUR-Klausel" und gibt einen Monat Zeit zur Entscheidung.
 
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