Thema: Recht: Abbildung und Text abweichend, was ist verbindlich ?
germaniafreund Am: 09.01.2013 12:17:36 Gelesen: 5909# 5@  
@ drmoeller_neuss [#4]

Hallo,

die abgebildete Marke ist eine 96IIb - die Unterscheidung zwischen 96BIIa und 96BIIb sei mal außen vor gelassen. Die Marke ist eindeutig, an Hand der Zähnungslöcher 25x17 zu identifizieren. Eine 96AII welche in der Artikelbeschreibung angeboten wird, hat 26x17 Zähnungslöcher. Der kurze Zahn links ist der schlechten Papierqualität der damaligen Zeit geschuldet. Die Änderung des Zähnungsmaßes ist ja den Beschwerden der Schalterbeamten, welche die schlechte Trennbarkeit der Marken vom Bogen beanstandeten geschuldet. Man hat die Perforierung verfeinert, um diesem Umstand abzuhelfen.

Die Dezentrierung des Markenbildes ist auch durchaus "zeitgemäß" da das Personal in der Druckerei nicht das qualifizierteste war (Wehrdienst). Auch eine Stempelfälschung macht keinen Sinn, da beide Marken, sowohl die 96AII, wie auch eine 96BII postfrisch höher bewertet werden.

liebe Grüße Klaus
 
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