Thema: Recht: Abbildung und Text abweichend, was ist verbindlich ?
drmoeller_neuss Am: 09.01.2013 15:06:50 Gelesen: 5873# 6@  
@ germaniafreund [#5]

Persönlich bin ich der Meinung, dass niemand verpflichtet ist, die Zähnungslöcher zu zählen (ausser dem Händler, der die Marke schliesslich als teuere Variante anbietet). Wie bereits gesagt, meine Meinung ist nur die Auffassung eines unbedeutenden Menschen im unendlichen Universum, ein Richter kann anderer Meinung sein.

Rechtlich gesehen, kann man das als Falschlieferung (aliud) auffassen, was aber nach deutschem Recht einem Sachmangel gleich gestellt ist.

Für Dich stellt sich die Lage anders da. Wenn Du bewusst diese falsch beschriebene Marke kaufst, kann man Dir die Kenntnis darüber zum Vorwurf machen. (siehe Kenntnis des Käufers, § 442 BGB) (link: http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html)

Als Erziehungsmassnahme kann man notorische Fälschungsverkäufer auch einmal vor dem Kadi auflaufen lassen. Im Normalfall sollte aber ein Hinweis an den Verkäufer genügen, auch Dir als Sammler und gelegentlicher Verkäufer können Fehler passieren, und Du bist auch froh, nicht gleich mit einer deftigen Anwaltsforderung konfrontiert zu werden. :-)

Zur Qualität der Marke: Meine Feststellung ist objektiv. Auch postfrisch höherwertige Marken können im Lauf der Jahrzehnte durch irgendwelche Missgeschicke ihren Gummi verlieren und werden dann gerne nachgestempelt. Insofern lässt sich eine Stempel(ver-)fälschung fast nie ausschliessen. Nach meinem Kenntnisstand waren damals alle Marken durch Vollstempel zu entwerten, grossformatige, höherwertige Marken sogar mit zwei Stempelabdrücken. Auch die übrigen Qualitätsmerkmale sind eine objektive Feststellung. Ob eine Marke sammelwürdig ist, ist auch eine Frage, in welcher Menge und in welcher Qualität sie auf dem Markt zur Verfügung steht. So schliesse ich mich Deiner Argumentation an, dass diese Marke vollwertig ist (mit der Einschränkung beim Stempel). Eine moderne USA-Marke wäre es definitiv nicht.
 
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