Thema: Recht: Abbildung und Text abweichend, was ist verbindlich ?
Holzinger Am: 09.01.2013 16:29:31 Gelesen: 5842# 7@  
Nicht immer ist es Absicht, wenn Bild und Text nicht übereinstimmen.

Vor Jahren bin ich zufällig bei einem bekannten Händler auf auf ein Ebay-Angebot gestoßen, in dem er eine Steckalbumseite mit einfachen schwedischen Marken zeigte und im Angebotskopftext auch so beschrieben hatte.

Im weiteren Text stand dann aber:

Das Angebot enthält eine (fast) komplette Sammlung Dänemark mit vielen Besonderheiten ... usw.

Was wäre gewesen, wenn ich gekauft hätte? Was gilt bei Ebay, Bild/Kopftext oder beschreibender Text in der Folge? Obigem Text nach hätte es ja zusätzlich (nicht abgebildet) im Angebot sein können.

Ich habe den Händler angeschrieben, ob er wirklich das liefert, was er beschreibt (zu dem niedrigen Zuschlag). Natürlich mit reichlich "Schmunzel-Icons".

Er hat sofort reagiert, geändert und mir den Grund mit geteilt:

Altes/anderes Angebot als Vorlage genutzt und nur die Kopfdaten - nicht den Gesamttext - geändert.

Man muß nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen :-). Wenn er hätte liefern müssen, wäre dies ein echtes Schnäppchen gewesen.
 
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