@ Detlef
[#28]Hallo Detlev,
es wurden nicht 79 Pf an Nachgebühr angefordert, sondern 9 Pf, die auf 7 Pf reduziert wurden. Die Bezeichnung "Eilige Drucksache", wie sie die Lotterieeinnahme aus werbetechnischen Gründen bezeichnete, reichte zur Beförderung als Eilsendung nicht aus. Die Ortszustellgebühr hätte im Ortszustellbereich 80 Pf betragen. Die Nachgebühr kann ich Dir so aus dem Stehgreif nicht erklären, hier müsste ich nachsehen.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred