Thema: Deutsches Reich: Postämter Gruppe A bis F - Bedeutung
Postgeschichte Am: 18.01.2013 21:57:26 Gelesen: 5139# 6@  
@ Briefmarkentor [#1]

Hallo Marko,

die nach der ADA I § 6 vorgesehene Einteilung der Postanstalten in die Klassen I bis III wurde im Juli 1924 (Vfg. Nr. 470) fallen gelassen. Die Postanstalten unterschieden sich danach nur noch nach der Besoldungsgruppe, in die der Amtsvorsteher eingereiht war. Hierfür wurden die Gruppierungsbezeichnungen A bis I, nach Neuordnung der postalischen Verhältnisse auf dem Lande in 1938 (unter anderem Umwandlung verkehrsstarker Postagenturen zu Zweigpostämter) noch die Buchstaben K bis M hinzu. Die Gruppierung nach Buchstaben sollte nicht in den amtlichen Druckwerken, Tarifen usw. zum Ausdruck gebracht werden und auch nicht in den amtlichen Schriftstücken, Veröffentlichungen usw. erscheinen. Wenn diese Anweisung konsequent eingehalten wurde, kann über die Eingruppierung einzelner Postämter nur spekuliert werden. Falls jemand anhand der Amtsbezeichnung die mögliche Eingruppierung vornehmen will, hier ein Auszug aus dem Handwörterbuch des Postwesens:

A - Oberpostdirektor
B - Oberpostrat
C - Postrat
D - Oberpostamtmann
E - Postamtmann
F - Oberpostmeister
G - Postmeister
H - Oberpostverwalter
I - Postverwalter
K - Postassistent
L - Postbetriebswart
M - Zweigpostamtsvorsteher

Das Handwörterbuch des Postwesens, von briefefan angeführt, hat die Gruppen mit den Amtsbezeichnungen aufgelistet. Allerdings handelt es sich bei den von briefefan angegebenen Fallzahlen nicht um die Anzahl der Bediensteten, sondern um die Punktzahl der Bewertungsrichtlinie vom 14.4.1938, welche die einzelnen Ämter nach ihrer Wichtigkeit (Anzahl der Bediensteten mit den einzelnen Besoldungsgruppen fließen hierbei auch ein) bewertet. Ein Postamt der Gruppe A mit über 1000 Beschäftigte ist auch gar nicht vorstellbar.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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