Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 22.01.2013 12:35:12 Gelesen: 1179729# 820@  
Immer wieder werde ich gefragt, warum ich so intensiv die Unterscheidung zwischen einer "Rohrpostsendung" und einem "per Rohrpost" befördert, z. B. die Eilbestellung, betone.

In einer aktuellen Auktion habe ich das "Missing Link" gefunden:



Eine Bücherbestellung zum Drucksachenporto (es durften auf dieser Drucksache handschriftliche Ergänzungen enthalten sein) per Karte von Lübeck 1890 nach Berlin - dort per Eilboten zu bestellen.

Die Beförderung vom Ankunfts-Postamt NW40 (= Lehrter Bahnhof) nach W9 erfolgte an das dortige Rohrpostamt (= R6) und wurde von dort "sofort" bestellt.
Diese Darstellung per Eilbestellung von ausserhalb ist wohl allen bekannt.

Neu ist die andere Darstellung:



Ganzsachenumschlag für die Rohrpost, als Drucksache gekennzeichnet und mit 3 Pfennig Weiterleitungsporto frankiert, Vom R14 an den Lehrter Bahnhof per Rohrpostbeförderung geleitet um von dort per Briefpost den gewöhnlichen Postweg nach Bremen zu gehen.

Scheinbar alles korrekt - ABER: Die Rohrpostsendung wurde zwar bis zum Lehrter Bahnhof per Rohrpost befördert - dann aber gestopt und nicht weiter befördert!

Und genau DAS ist der Unterschied:

Eine Eilbestellung der Briefpost konnte per Rohrpost streckenweise befördert werden, wenn sie zur Rohrpostbeförderung etc. geeignet war.

Eine Rohrpostsendung jedoch konnte lt. §2 der Rohrpost-Betriebsordnung nur "die Karte" oder "der Brief" sein - und deswegen ist die "Drucksache per Rohrpost" gestoppt und nicht weiter geleitet worden; Vorschrift ist Vorschrift.
 
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