Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
Henry Am: 24.01.2013 12:08:37 Gelesen: 26229# 11@  
Guten Tag zusammen,

der Beitrag #197 im Thema „Bund Dauerserie Blumen“ ist für mich der Anlass, diese Diskussion wieder nach oben zu holen. In diesem Beitrag widerspricht gestu seiner eigenen Einschätzung zur Portorichtigkeit im Beitrag #12 im Thema „Bund Einzelfrankatur oder Mischfrankatur ab 01.07.2010?“. Auch nach Durchsicht aller mit der Suchfunktion gefundenen Beiträge zu dieser Thematik ist für mich die Definition der „Portorichtigkeit“ noch nicht ausdiskutiert. Ich meine, es müsste doch möglich sein, unter den Philaseiten-Usern zu einer tragfähigen Definition kommen zu können, die ggfs. auch dem MICHEL zur Aufnahme in die Kataloge angeboten werden kann.

Auch meine eigene Meinung im vorstehenden Beitrag ist so nicht unbedingt aufrecht zu erhalten. Mein neuer Vorschlag wäre:

"Portorichtigkeit liegt dann vor, wenn das für die Beförderung erforderliche und zur Frankatur freigegebene Entgelt entrichtet und auf dem Beleg dokumentiert ist."

Wie gesagt, mir geht es nur um die Definition der Portorichtigkeit, alle anderen, in den Beiträgen auch angesprochenen Fragen zu Einzelfrankatur, Mehrfachfrankatur oder auch Post wären in anderen passenden Themen auszudiskutieren, sofern der Bedarf besteht.

Ich hoffe, ich langweile nicht mit dem Hervorholen dieses Themas, auch wenn der eine oder andere der Meinung sein mag, es sei alles schon gesagt.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Quelle: www.philaseiten.de
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