Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
filunski Am: 24.01.2013 17:31:31 Gelesen: 26154# 13@  
@ Henry [#11]

Hallo Henry,

ich meine diese Definition ist gar nicht so schwierig.

Portorichtig oder portogerecht frankiert ist ein Poststück (Karte, Brief, etc.) immer dann, wenn es mit dem zur jeweiligen Zeit gültigen Betrag (gemäß Postgebührenordnung der zuständigen Postverwaltung) für das Poststück und die gewählte Versendeform (normal, Einschreiben, Luftpost etc.) frei gemacht ist/wurde.

Ein Beispiel:

Ein 2012 innerhalb Deutschlands verschickter Standardbrief bis 20 Gramm (Maße mindestens 14 x 9 cm, maximal 23,5 x 12,5 x 0,5 cm) ist portogerecht mit 55 Cent frankiert. Kleben 56 Cent drauf ist er nicht portogerecht.

Sicher wird es nicht immer so einfach wie in diesem Beispiel sein, den genauen Portobetrag zu ermitteln. :-)

Beste Grüße,
Peter
 
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