Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
gestu Am: 24.01.2013 17:53:01 Gelesen: 26068# 14@  
Ich kann mir zwar nicht erklären, wie Henry darauf kommt, dass der Beleg nicht portogerecht ist. Um es besser darzustellen, bilde ich hier den Beleg noch einmal ab, dazu noch der Einlieferungsbeleg mit der Quittung für die bezahlte Umsatzsteuer.



Das Porto für diesen Beleg beträgt brutto 150 Cent für Kompaktbrief International plus 512 Cent für Eilzustellung International.

Die in dem Betrag von 512 Cent enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 82 Cent darf nicht mit Briefmarken frankiert werden. Nur der Nettobetrag darf mit Briefmarken frei gemacht werden. Somit 150 plus 512 Minus 82 ergibt netto 580 Cent. Das ist mit den Briefmarken frankiert. Die Umsatzsteuer auf die netto 430 Cent wurde am Schalter in bar entrichtet (s. Beleg).

Somit ist der Brief auf jeden Fall portogerecht bezahlt worden. Allerdings ist nur der zulässige Nettobetrag mit Marken frankiert. Deshalb ist es m. E. auch keine echte Mehrfachfrankatur, weil nicht das gesamte Porto mit den Marken frei gemacht wurde.

Aber es ist scheinbar sinnlos, darüber zu diskutieren. Letztlich ist die Bezeichnung und Bewertung für Mehrfachfrankatur nur eine Michel-Erfindung für die Bewertung der Briefe. Wie viel ein solcher Brief tatsächlich "Wert" ist, liegt daran, wie oft so eine Verwendung überhaupt vor kommt. Da können auch Mischfrankaturen sehr selten sein und somit auch "wertvoller" als eine Mehrfachfrankatur.

Aber was solls.
 
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